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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Musikschulkommission erlässt, gestützt auf die Organisationsverordnung der Musikschule Wiggertal-Hürntal, folgende allgemeine Bestimmungen:

Mit den allgemeinen Bestimmungen werden der Schulbetrieb und die Bedingungen der Musikschule geregelt und umschrieben.

1) Die Musikschule Wiggertal-Hürntal steht Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in Altishofen, Dagmersellen und Nebikon oder in einer vertraglich angeschlossenen Gemeinde bis zum vollendeten 20. Altersjahr offen.

2) Lehrlinge und Studenten werden bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, maximal bis zum vollendeten 25. Altersjahr, aufgenommen. Über Ausnahmen entscheidet die Musikschulkommission.

3) Die Aufnahme erfolgt durch die Schulleitung jeweils bei Schuljahresbeginn. Eine Aufnahme während des Schuljahres ist nur im Ausnahmefall möglich. Es entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der entsprechenden Lehrperson.

4) Die Anschaffung von Instrumenten und Notenmaterial ist Sache der Lernenden.

5) Die Lernenden sind verpflichtet, an den Veranstaltungen der Musikschule mitzuwirken.

1) Das Unterrichtsangebot der Musikschule ist im für das Schuljahr gültigen Schulprogramm dargestellt und erläutert.

1) Vor der Anmeldung soll sich die Schülerin oder der Schüler bewusst sein, dass das Erlernen eines Instrumentes viel Motivation, Zeit und Ausdauer verlangt.

2) Aufgrund der Ausschreibung erfolgt die schriftliche und verbindliche Anmeldung mit Formular der Kinder oder Jugendlichen durch die Eltern oder deren gesetzliche Vertreter.

3) Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und muss jedes Jahr erneuert werden.

1) Der Anmeldeschlusstermin ist verbindlich.

2) Für eine unbegründet zu spät eingereichte Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.

1) Ein Nicht-Erneuern der Anmeldung gilt als Abmeldung.

2) Eine nachträgliche Abmeldung nach bereits erfolgter Anmeldung ist nur möglich bei Wegzug in eine andere Wohngemeinde oder wenn bei Krankheit oder Unfall der Besuch des Unterrichts nicht möglich ist.

Grundschule Musik & Bewegung

1) Die Lektionen der Grundschule Musik & Bewegung sind in die Wochenstundentafel der Primarschule integriert und werden von einer Musiklehrperson erteilt. In Dagmersellen und Nebikon für die 1. Klasse Primar, in Uffikon und Buchs für das 2. Basisstufenjahr, in Altishofen für die 1. + 2. Klasse Primar und in Ebersecken für die Basisstufe. Der Unterricht ist kostenlos

2) Der Unterricht ist kostenlos. Es ist keine Anmeldung notwendig.

Erweiterte Grundschulangebote mit Orff-Xylophon oder Blockflöte

1) Ab der 2. Klasse kann die rhythmisch-musikalische Ausbildung besucht werden. Dieser Unterricht findet in Gruppen statt und ist kostenpflichtig. In der Regel 3-er Gruppen à 40 Minuten aber auch in 2-er Gruppen (Lektionsdauer 30 Minuten) oder 4-er Gruppen (Lektionsdauer 50 Minuten).

2) Diese Ausbildung vermittelt unter anderem musikalische Grundbegriffe, fördert das Rhythmusgefühl und das Zusammenspiel und bereitet auf den späteren Instrumentalunterricht vor.

Instrumental- und Gesangsunterricht

1) Alle Instrumente und Gesang können ab der 3. Klasse Primar erlernt werden.

2) Der Instrumental- und Gesangsunterricht findet im wöchentlichen Einzelunterricht 30 oder 40 Minuten oder Partnerunterricht 40 Minuten statt. Der 14-tägliche Unterricht ist nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit möglich.

3) Für musikalisch besonders begabte Kinder kann die Musikschulleitung den Instrumental- oder Gesangsunterricht bereits ab dem 2. Schuljahr bewilligen. Eltern haben für solche Fälle der Musikschulleitung ein kurzes, schriftlich begründetes Gesuch einzureichen. Das Gesuch hat eine Stellungnahme der für das Fach Musik zuständigen Lehrperson zu enthalten. Die Fachlehrperson bestätigt die Eignungsabklärung in Form einer Probelektion in Bezug auf Reife, Konzentrationsfähigkeit und körperliche Voraussetzungen.

Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler können den Instrumental- und Gesangsunterricht bis zur Matura (auch als Prüfungsfach) an der Musikschule Wiggertal-Hürntal belegen und besuchen.

1) Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Musiklehrperson. Dies gilt auch in Bezug auf Unterrichtsort und Unterrichtszeit.

2) Die Zuteilung zu einer Lehrperson erfolgt durch die Musikschulleitung im Rahmen der vertraglich zugesicherten Pensen. Schüler-, Lehrer- und Elternwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3) Bei der Zusammensetzung der Gruppe/Partner wird Wert darauf gelegt, dass sich Kinder mit vergleichbaren Voraussetzungen (Vorbildung, Alter, Klasse, Wohnort) zusammenfinden.

4) Kann ein Kind nicht in eine Gruppe eingeteilt werden, weil kein geeigneter Partner angemeldet ist, wird das Kind automatisch für den 30 Minuten Einzelunterricht eingeteilt und der entsprechend höhere Elternbeitrag (Einzelunterricht 30 Minuten) wird verrechnet.

Ein Fach- oder Lehrerwechsel während des Schuljahres ist nur im Ausnahmefall möglich. Es entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der entsprechenden Lehrperson.

1) Die Musikschülerinnen und Musikschüler sollen in den verschiedenen Ensembles oder bei Ensembleprojekten mitwirken, wenn die Lehrperson die Voraussetzungen dazu bestätigt. Das Ensembleangebot ist für Schülerinnen und Schüler kostenlos, welche ein Instrument bzw. Gesang an unserer Musikschule belegen. Die Durchführung ist abhängig von den Anmeldungen.

2) Zum Preis von CHF 200.– stehen die Ensembles auch ortsansässigen Schülern offen, welche keinen Unterricht an unserer Musikschule besuchen, sofern ihr Ausbildungsstand dies zulässt. Bei einer Abmeldung während des Schuljahres wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– in Rechnung gestellt.

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Den Musikschülerinnen und Musikschülern wird nach Möglichkeit die Gelegenheit geboten mindstens einmal pro Jahr aufzutreten.

Begabte Musikschülerinnen und Musikschüler haben die Möglichkeit die Talentförderungsangebote der TMLU (Talenförderung des Kantons Luzern) zu nutzen. Die Lehrpersonen erkennen ausserordentlich begabte und fleissige Musikschüler und machen sie und die Eltern auf das Angebot aufmerksam.

1) Die Musikschule Wiggertal-Hürntal bietet den Unterricht nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur in jeder Vertragsgemeinde und in jedem Ortsteil an. In der Regel unterrichtet die Lehrperson ab drei Lektionen in einer Vertragsgemeinde / einem Ortsteil.

2) Bei weniger als vier Anmeldungen behält sich die Musikschule aus Kostengründen das Recht vor, den gewünschten Fachunterricht in einer Nachbarsgemeinde anzubieten.

1) Das Schuljahr (Ferien und gesetzliche Feiertage) der Musikschule richtet sich generell nach dem Schuljahr der öffentlichen Schule.

2) Fällt der Unterricht auf einen Feiertag oder einen schulischen Anlass, wird die Lektion nicht nachgeholt.

3) Die Unterrichtslektionen der Musikschule (mit Ausnahme des integrierten Grundschulunterrichts) werden in der Regel in der schulfreien Zeit angesetzt bzw. erteilt. Der Unterricht kann/muss auch an schulfreien Nachmittagen (z. Bsp. Mittwochnachmittag) angesetzt werden. Die Lehrperson legt den Termin fest.

1) Absenzen sind der Musiklehrperson frühzeitig mitzuteilen. Von Lernenden versäumte Lektionen (Krankheit, Schullager, Schulreise, Herbstwanderung, Sporttage usw.) werden von der Lehrperson nicht nachgeholt.

2) Absenzen durch längere Krankheit oder Unfall sind der Musikschulleitung zu melden. Über eine allfällige Reduktion des Schulgeldes entscheidet die Musikschulleitung nach Eingang des Arztzeugnisses.

3) Nach der zweiten unentschuldigten Absenz benachrichtigt die Lehrperson die Eltern/Erziehungsberechtigten und die Musikschulleitung. 

4) Versäumte Lektionen von Lehrpersonen werden vor- oder nachgeholt, ausser bei zwingenden Gründen wie Krankheit oder Unfall. Für längere Abwesenheit der Lehrperson wird nach Möglichkeit eine Stellvertretung organisiert.

1) Die Eltern unterstützen ihre Kinder beim regelmässigen Üben und Musizieren. Die Musiklehrpersonen beraten die Eltern diesbezüglich.

2) Unterrichtsbesuche der Eltern sind sehr erwünscht und werden begrüsst.

1) Während des Schuljahres können Lernende nur aus gesundheitlichen Gründen (Arztzeugnis) oder wegen Wegzug aus der Gemeinde aus dem Unterricht entlassen werden. In diesen Fällen besteht Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes.

2) Ein Austritt innerhalb des Schuljahres mit anteilsmässiger Rückerstattung des Schulgeldes aus anderen Gründen kann nur von der Musikschulkommission auf schriftliches Gesuch hin bewilligt werden, nicht aber wegen fehlender Motivation (Unkostenbeteiligung CHF 100.–).

Der Ausschluss Lernender nach erfolgter Mahnung kann aus folgenden Gründen erfolgen (es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Schulgeldes):

  • mehrere unentschuldigte Absenzen
  • schlechtes Betragen
  • mangelnder Fleiss
  • nicht Bezahlen des Schulgeldes
  • Bedrohen / Diskreditieren / Stalking der Lehrperson und der Musikschulleitung

Die Anschaffung oder Miete des Instruments und des notwendigen Notenmaterials ist Sache der Eltern. Die Lehrpersonen beraten sie dabei. Die Lehrmittel werden von der Lehrperson bestimmt.

Die Lernenden und die Lehrpersonen sind verpflichtet sich an die Schul- und Hausordnungen der jeweiligen Standorte zu halten. Zu Instrumenten und Mobiliar ist Sorge zu tragen.

1) Reklamationen betreffend Musiklehrperson sind nach erfolgtem persönlichem Gespräch mit der Lehrperson an die Musikschulleitung zu richten.

2) Beschwerden betreffend Musikschulleitung sind nach erfolgtem persönlichem Gespräch mit der Musikschulleitung an das Präsidium der Musikschule Wiggertal-Hürntal zu richten.

1) Für den Besuch des Musikschulunterrichts muss ein Schulgeld bezahlt werden. Die Höhe des Schulgeldes und allfällige Familienrabatte werden, in Anlehnung an die kantonalen Richtlinien, durch die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden der Musikschule Wiggertal-Hürntal festgesetzt. Die Tarife werden periodisch überprüft und bei Bedarf der Teuerung und der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst. Die Preise werden jedes Jahr im Musikschulprogamm mit der Anmeldung veröffentlicht.

2) Das Schulgeld wird im Herbst in Rechnung gestellt. Eine Zahlung in 2-3 Raten kann bei der Finanzverwaltung beantragt werden.

3) Die Kosten für Instrumente und Noten sind im Schulgeld nicht enthalten.

4) Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung der Gemeinde Dagmersellen jährlich Ende Oktober. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

1) Ab dem 3. Kind wird auf den gesamten Elternbeitrag ein Familienrabatt von 25% gewährt, wobei nur ein Fach pro Kind rabattberechtigt ist. Für das 4. und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag in Rechnung gestellt.

2) Auf Gesuch hin kann Erziehungsberechtigten, die in finanziell schwierigen Verhältnissen leben, eine Schulgeldermässigung gewährt werden. Das schriftlich begründete Gesuch ist an die Musikschulleitung zu Handen des Gemeinderates der Wohngemeinde einzureichen. Ein Gesuchsformular kann auf der Webseite der Musikschule heruntergeladen werden.

1) Ein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes besteht grundsätzlich erst, wenn die endgültig erhaltene Lektionenzahl unter 33 liegt, wobei auf Feiertage und Schulanlässe (Schulreise, Sporttag etc.) fallende Lektionen als erhalten gelten.

2) Es besteht ein Anrecht auf anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes bei vorzeitigem Austritt wegen Wegzugs, längerer Krankheit oder Unfall.

3) Es besteht kein Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes bei vorzeitigem Austritt wegen Ausschluss oder freiwilligem Austreten aufgrund fehlender Motivation.

Die Musikschule präsentiert ihre musikalischen Aktivitäten und berichtet darüber auf der Webseite und in Printmedien. Dazu wird Foto- und Videomaterial von öffentlichen Veranstaltungen und Konzerten verwendet.